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Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von PX Tools

Artikel 1 – Allgemeine Bestimmungen

Mit dem Absenden seiner Bestellung akzeptiert der Kunde vorbehaltlos und vollumfänglich die vorliegenden AGB, die Vorrang vor eventuellen allgemeinen Einkaufsbedingungen haben. Im Falle von Abweichungen zwischen der Auftragsbestätigung, dem Angebot und diesen AGB gilt die folgende Rangfolge zwischen diesen Texten:

1. Auftragsbestätigung
2. Angebot
3. AGB

 

Artikel 2 – Abschluss des Kaufvertrags

Ein Kaufvertrag gilt als zwischen den Parteien geschlossen, wenn PXT die Bestellung des Kunden schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail gelten als schriftlich) bestätigt hat. Ein angenommener Kaufvertrag kann nicht storniert werden, es sei denn, es handelt sich um eine schriftliche Ausnahmevereinbarung. Bei Änderungen der Zeichnung wird die Zeichnung vom Kunden mit den markierten Änderungen zur Genehmigung an PXT geschickt.

 

Artikel 3 – Preise

Die Preise von PXT verstehen sich ab Werk netto ohne Steuern, Transport- und Zollkosten, gemäß den am Tag des Abschlusses des Kaufvertrags gültigen Tarifen. Sofern nicht anders angegeben, sind unsere Angebote in CHF 3 Monate gültig.

 

Artikel 4 – Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Preises erfolgt spätestens 30 Tage netto ab dem Datum der Rechnungsstellung. Andere Zahlungsfristen müssen schriftlich vereinbart werden. Sofern nicht ausdrücklich vor der Lieferung vereinbart, akzeptiert PXT keine Skonti, Rabatte oder Abzüge auf ausgestellte Rechnungen.

 

Artikel 5 – Verrechnung

PXT ist berechtigt, ohne vorherige Zustimmung jede Forderung zu verrechnen, die der Kunde bei anderen Unternehmen der PX Group SA hat. In diesem Zusammenhang ist PXT ebenso berechtigt, Garantien zu verwerten oder mit Vermögenswerten zu handeln. Diese Verrechnung erfolgt jedoch auf der Grundlage einer vorherigen Information.

 

Artikel 6 – Zahlungsunfähigkeit

PXT ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verweigern, wenn sich nach Abschluss des Kaufvertrags herausstellt, dass der Kunde zahlungsunfähig ist.

 

Artikel 7 – Haftung

Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, unabhängig von der Rechtsgrundlage, werden ausschließlich in diesen AGB geregelt. Insbesondere sind alle Ansprüche auf Schadenersatz, Preisminderung, Annullierung oder Auflösung des Vertrags ausgeschlossen, die nicht ausdrücklich durch den Vertrag vorbehalten sind.

In keinem Fall kann der Kunde Ersatz für Schäden verlangen, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsverluste, Betriebsverluste, Geschäftsverluste, entgangene Gewinne und alle anderen direkten oder indirekten Schäden. Dieser Haftungsausschluss ist unwirksam im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten. Er gilt jedoch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Hilfspersonen.

 

Artikel 8 – Lieferbedingungen

Die in der Auftragsbestätigung von PXT angegebenen Lieferzeiten sind nur als Richtwerte zu verstehen. Infolgedessen kann sich der Kunde nicht auf eine Verzögerung berufen, um die Bestellung zu stornieren, die Lieferung zu verweigern, einen Abzug vorzunehmen oder eine Entschädigung zu fordern. PXT behält sich das Recht vor, jederzeit Teillieferungen durchzuführen.

Menge

Die Parteien gehen davon aus, dass eine Lieferung von mehr oder weniger als 10 % der vereinbarten Menge, aufgerundet auf die nächste Einheit, rechtsgültig erfolgt ist. In diesem Fall wird der Gesamtpreis entsprechend angepasst, wobei der Preis pro Einheit unverändert bleibt.

Die mit der gelieferten Ware verbundenen Vorteile und Risiken gehen auf den Kunden über bei: a) Bereitstellung der vom Kunden bestellten Produkte in den Räumlichkeiten von PXT. b) Übernahme der Bestellung des Kunden durch einen Dritten.

 

Artikel 9 – Mängel

PXT beschränkt seine Garantie auf die Qualität des versprochenen Materials, die Qualität der Ausführung, das Aussehen, die Einhaltung der Maße und die definierten mechanischen und physikalischen Eigenschaften. Alle anderen Beanstandungen sind ausgeschlossen.

Bei Erhalt der Ware ist der Kunde verpflichtet, zu prüfen, ob die gelieferte Ware in Menge, Qualität und Typ der im Kaufvertrag vereinbarten Ware entspricht. Die Garantiefrist beginnt mit dem Erhalt der Artikel. Der Kunde hat 10 Tage Zeit, um das Material zu überprüfen und seine Reklamation schriftlich mitzuteilen.

Nach Erhalt der Mängelanzeige verpflichtet sich PXT, dem Kunden eine Ersatzware zu liefern, die in jeder Hinsicht der bestellten Ware entspricht, sofern der Mangel nachweislich vorliegt und sofern dieser nicht verspätet ist. In jedem Fall ist die Haftung von PXT für Mängel auf den Rechnungswert beschränkt.

PXT haftet in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden entstanden sind.

 

Artikel 10 – Anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen den Parteien werden geregelt durch :

– Besondere Vereinbarungen zwischen dem Kunden und PXT, die in der in Artikel 2 der vorliegenden AGB vorgeschriebenen Form getroffen wurden.

– Die vorliegenden AGB.

– Innerstaatliches Recht der Schweiz (Obligationenrecht).

 

Artikel 11 – Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren, alle Streitigkeiten, die direkt oder indirekt mit ihren vertraglichen Beziehungen zusammenhängen, den ordentlichen Gerichten am Sitz von PXT, d. h. den Gerichten von La Chaux-de-Fonds, vorzulegen.

PXT behält sich das Recht vor, andere gesetzlich zugelassene Gerichte anzurufen.